Freie Termine für ein halbstündiges Erstgespräch per Videositzung:
Bitte fragen Sie einen Termin an und nennen Sie dabei Ihre möglichen Zeitfenster.
BITTE BEACHTEN: als reine ärztliche Privatpraxis werden die Kosten nur von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe (für Beamte) übernommen!
Kostenübernahme durch Private Krankenversicherungen und Beihilfe, ansonsten auch als Selbstzahler möglich (leider wird die Psychotherapie für Kassenpatienten politisch gerade zerstört, so dass gesetzlich Versicherte nun noch die Wahl haben zwischen viele Monaten Wartezeit oder Selbstzahlungsleistung - bitte wenden Sie sich an die Abgeordneten in Ihrem Wahlgebiet und verlangen Sie, den Kahlschlag in der ambulanten Versorgung unverzüglich zu stoppen!).
Standorte Ingelheim (derzeit keine Plätze mehr frei) und Obermoschel (Hauptpraxis) - oder dank DSGVO-konformer Videositzungen
auch bundesweit als Online-Psychotherapie möglich.
Schritt Nr. 1: Wir vereinbaren per Mail oder SMS den Termin für ein
Erstgespräch
Dafür beschreiben Sie bitte ganz kurz worum es geht (also z.B. „mein Partner hat sich von mir getrennt und ich weiß jetzt nicht mehr wie es weitergehen soll“ oder „Ich habe Panikattacken, die mein Leben mehr und mehr einschränken“ oder „Ich habe ADHS und fühle mich zunehmend erschöpft und ausgebrannt“). Schreiben Sie bitte dazu ob Sie Privatpatient oder Selbstzahler sind, denn wie ihm vorherigen Abschnitt erklärt habe ich für halbstündigen Akutsitzungen von Selbstzahlern ein eigenes Kontingent.
Schritt Nr. 2: Das Erstgespräch per Videositzung
Im knapp 30 Minuten dauernden Erstgespräch, das immer per Videositzung stattfindet, erzählen Sie worum es geht, und ich berate Sie ausführlich, ob und wie eine Psychotherapie in Ihrem Fall überhaupt weiterhelfen könnte. Manchmal erübrigen sich weitere Sitzungen bereits, da die Indikation für eine Psychotherapie gar nicht gegeben ist - dann haben Sie durch das vorgeschaltete Erstgespräch nur wenig Zeit aufgewendet und erhalten eine Beratung über mögliche weitere Anlaufstellen.
Mögliche Therapieoptionen sind dann:
1) Psychotherapeutische Akutbehandlung: als Krisenintervention bei akuten Krisen- und Ausnahmezuständen. Muss nicht wie eine reguläre Psychotherapie beantragt werden und kann sofort beginnen. Oft geht es Ihnen nach 5-10 Sitzungen schon erheblich besser und die Therapie kann beendet oder in eine Kurzzeit-Psychotherapie umgewandelt werden. Auch eine reguläre tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie wäre im Anschluß theoretisch möglich - die muss dann allerdings beantragt werden und hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
2) Psychotherapie (überwiegend als Kurzzeittherapie). Eine Kurzzeittherapie muß nicht beantragt werden, dauert 50 Minuten und ist 24 mal im Jahr berechnungsfähig. Vorangehend sind mehrere probatorische Sitzungen vorgeschrieben, die zeigen sollen, ob mein Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in Ihrem individuellen Fall erfolgversprechend scheint, und die auch Ihnen zeigen sollen, ob Ihnen meine Art der Psychotherapie zusagt. Sie könnten probatorische Sitzungen problemlos auch bei mehreren Psychotherapeuten durchführen (PKV und Beihilfe übernehmen die Kosten hierfür auch bei paralleler Inanspruchnahme) und entscheiden sich danach für den Psychotherapeuten, der Ihnen am besten zugesagt hat.
Die Möglichkeit einer regulären Langzeittherapie gibt es noch, muß aber über ein Gutachterverfahren beantragt werden und ist, seit es die Möglichkeit
zur Kurzzeittherapie gibt, nur noch selten indiziert.
3) Halbstündige Kriseninterventionen: diese sind vor allem für Selbstzahler interessant, da sie jederzeit kurzfristig möglich und mit 79,21€ (nach der Gebührenordnung für Ärzte) dabei noch erschwinglich sind.
Weitere Informationen finden Sie im Impressum